ENJOY YOUR BENEFITS - Mehr Gesundheit
Betriebliche Krankenversicherung
Senkung von Krankentagen
Ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung
100% Wertschätzung für jeden Mitarbeiter
✅ Fachkräftemangel reduzieren
Als wertvolles und lohnenwertes Benefit ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV) für eine langfristige Mitarbeiterbindung nicht mehr wegzudenken. Das Thema Gesundheit nimmt zunehmend immer eine größere Rolle ein, sodass Arbeitgeber immer stärker darauf achten müssen eine nachhaltige Gesunderhaltung eines jeden Mitarbeiters zu gewährleisten. Wertschätzung führt zur nachhaltiger Wertschöpfung.
Was ist die betriebliche Krankenversicherung (bKV)?
Für eine nachhaltige und wirkungsvolle betriebliche Gesundheitsvorsorge, muss man sich weder eine eigene Organisation aufbauen noch tief in den Geldbeutel schauen. Gerade auch für mittelständige Unternehmen ist der zu gehende Schritt einfach, ohne Ihre Ressourcen zu überfordern. Die betriebliche Krankenversicherung, die individuell auf das Unternehmen und seinen Bedarf zugeschnitten ist, steigert die Attraktivität als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt und bindet die Mitarbeiter*innen langfristig. Zudem kann die bKV eine sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung sein.
- Die bKV ist eine Krankenzusatzversicherung. Als Gruppenversicherung kann sie für die Mitarbeiter*innen als Ergänzung zur gesetzlichen oder privaten Krankversicherung dienen
- Sie wird vom Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen und finanziert
- Die bKV kann Lücken im Versicherungsschutz schließen
- Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer ist die versicherte Person
- Die Arbeitnehmer profitieren von den zahlreichen Gesundheitsleistungen
- Durch die Finanzierung des Arbeitsgebers, entfallen die Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten

Wofür brauchen Sie die bKV?
Machen Sie ihr Unternehmen stark.

Nachhaltige Mitarbeiter-Bindung

Drohender Fachkräftemangel
Um das Problem der fehlenden Fachkräfte zu mindern benötigt es vor allem eins: Die Attraktivität der qualifizierten Fachkräfte steigern.

Immer weitere Einschränkungen der GKV-Leistungen
Diese Lücke muss anderweitig geschlossen werden.
Gesundheit am Arbeitsplatz
Das höchste Gut eines jeden Menschen ist die Gesundheit. Diese zu schützen zu fördern und nachhaltig beizubehalten, ist die Aufgabe und Verpflichtung eines jeden Arbeitgebers.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz kennen viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Durch die Arbeit seelisch beansprucht zu sein, großem Stress ausgesetzt zu sein eine dauerhafte Abrufbereitschaft zu haben, ist das Ergebnis von immer mehr werdenden Erkrankungen.Bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit zu arbeiten, stellt eine hohe dauerhafte Belastung für jeden Beschäftigten dar.
Depressionen Erschöpfung und Schlafstörungen, haben in den letzten 10 Jahren stark zugenommen.

Die Tendenzen der Arbeitsunfähigkeitstage, die auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen zurückzuführend sind, steigen an. Im Jahr 2019 waren es sogar 17,5 Prozent. Vergleicht man es mit dem Jahr 2004 waren es rund 11 Prozent. Lediglich 25% der Arbeitsunfähigkeitstage basieren auf Muskel- und Skeletterkrankungen.
Unternehmen sind aufgerufen etwas zu tun. Eine psychische Gefährdung kann jeden Arbeitnehmer treffen. Dabei sieht der Gesetzgeber eine Verankerung im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor in dem der ganzheitliche Gesundheitsbegriff definiert wird. Dieser sagt unter anderem aus
„Arbeit so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung sind die psychischen Belastungen mit einzubeziehen und notwendig für die Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz. Die Arbeitgeber:innen müssen dafür sorgen, dass die möglichen psychischen – und körperlichen
Belastungen an jeden Arbeitsplatz erkannt und dokumentiert werden und zum Schutz der Gesundheit entsprechende Maßnahmen einleiten und umsetzen.
Sie investieren in Menschen
Je gesünder die Mitarbeiter desto stärker das Unternehmen
Gesunde Mitarbeiter führen neben einer positiven Identifikation mit dem Unternehmen auch zur Steigerung von Produktivität und Qualität.
Größerer Wettbewerbsvorteil
Durch Gesundheitsvorsorge führt ein Betrieb zu einer nachhaltigen Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, wodurch es zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit führt.
Die Gesundheit geht vor
Wenn sich ein Unternehmen um das Wohlergehen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert, spricht sich das schnell rum. Eine gute Work-Life-Balance ist vor allem der jüngeren Generation wichtiger, als etwa der Dienstwagen.
Prophylaxe und Vorsorge
Prophylaxe und Vorsorge sind von besonderer Bedeutung, wenn es darum geht, Personalausfälle zu reduzieren oder besser noch: ganz zu vermeiden.
Gelingt es, Ausfallzeiten im Unternehmen zu vermieden oder zu verkürzen, können resultierende Ausgaben erheblich gesenkt werden.
Jeder Gewinnt
Durch die betriebliche Gesundheitsvorsorge profitieren sowohl die Beschäftigten als auch der Betrieb. Der Betrieb steigert seine Attraktivität für qualifizierte Fachkräfte.
Unverbindliche Kontaktaufnahme
für eine bKV-Bewertung Ihres Unternehmens
Sie haben weitere Fragen oder wollen einen persönlichen oder telefonischen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur betrieblichen Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenversicherung. Die bKV wird als ein Kollektivrahmenvertrag (Gruppenversicherung) abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist in der Regel der Versicherungsnehmer, Vertragspartner und Beitragszahler. Die Mitarbeiter sind die versicherten Personen und können die Vorteile einer privaten Krankenzusatzversicherung genießen. Außerdem halten wir die Beiträge vergleichbar günstig, da sie ohne Alterungsrückstellung kalkuliert sind.
Es müssen mindestens 5 versicherungsfähige Arbeitnehmer von Beginn an versichert werden. Für die stationären Produkte GetWell Daily und WellYou Start sind mindestens 20 Personen erforderlich.
Ja, der Vertrag läuft zunächst zwei Jahre und verlängert sich um ein Jahr, wenn der Versicherungsnehmer durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres nicht ordentlich gekündigt wird.
Es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn die Mindestanzahl an versicherungsfähigen Arbeitnehmer:innen von 5 bzw. 20 Personen erreicht wird und somit mind. 90% des Unternehmens versichert werden. Ebenso spielen laufende und angeratene Behandlungen dann keine Rolle mehr und sind mitversichert.
Nein, der Versicherungsschutz gilt ab dem 1.Tag.
Dann erreichst du uns unter 02932 4950617 oder nutze die WhatsApp-Funktion.
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